Zur Durchführung von sog. "Behinderten-Fahrdiensten" ist die Erteilung eines Mietwagenscheins notwendig. Bei diesen Transporten werden Personen, die während der Fahrt keiner ärztlichen Betreuung bedürfen, befördert. Das Mindestalter beträgt 21 Jahre; per Ausnahmegenehmigung können aber schon 19-jährige Behinderten-Fahrten durchführen.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung: Bei Ausländern: gültige Aufenthaltsgenehmigung,
- Führerschein. Sofern Sie nicht im Besitz eines EU- oder EWR-Führerscheins sind, muss parallel zum Personenbeförderungsschein die Ausstellung eines "Euro-Führerscheins" beantragt werden. Hierzu ist zusätzlich die Vorlage eines Passbildes und € 24,-- notwendig. Bei Versendung des fertigen Führerscheins an Ihre Meldeanschrift entstehen zusätzliche Verwaltungsgebühren von € 5,10.
- Karteikartenabschrift, sofern der letzte Führerschein nicht von der Führerscheinstelle Frankfurt am Main ausgestellt wurde
- 2-jähriger Besitz einer Pkw-Fahrerlaubnis innerhalb der letzten 5 Jahre. Der Besitz kann durch einen deutschen, EU- oder EWR-Führerschein oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis eines Privilegiertenstaates (siehe unter Verwandte Themen) nachgewiesen werden. Sollten Sie mindestens ein, aber weniger als 2 Jahre über einen solchen Führerschein verfügen oder noch keine 21 Jahre alt sein, bedarf es einer Ausnahmegenehmigung. Hierzu wird eine Bescheinigung der Hilfsorganisation über Ihr Einsatzgebiet benötigt,
- bei Ersterteilung oder Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr: allgemeinmedizinisches Gutachten einschließlich Leistungsbegutachtung und augenärztliches Zeugnis, siehe unter Verwandte Themen: Arztliste B
- bei Verlängerungen bis zum 60. Lebensjahr: allgemeinmedizinisches Gutachten und augenärztliches Zeugnis, siehe unter Verwandte Themen: Arztliste A.
Kosten:
Die Verwaltungsgebühr beträgt für die Ersterteilung € 42,60, für die Verlängerung € 38,--.