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Abgeschleppte Fahrzeuge

Hilfe, wo steht mein Auto?

 

Eben noch am Straßenrand geparkt, kommen Sie zurück - und es ist weg. Ihr erster Gedanke - Gestohlen! Und dann sehen Sie auf einmal das Halteverbotsschild - Abgeschleppt! Ärgerlich, denn das kostet nicht nur Zeit, sondern auch Geld. So kommen Sie am schnellsten wieder an Ihren fahrbaren Untersatz:

 

Rufen Sie zuerst bei Ihrer Ordnungbehörde an. Dort kann man Ihnen nicht nur

definitiv sagen, ob das Fahrzeug tatsächlich abgeschleppt wurde, sondern auch gleich mitteilen, zu welchem Abschleppunternehmen es verbracht wurde. Beim Abschleppunternehmen erhalten Sie das Fahrzeug gegen die Zahlung der Abschleppgebühr direkt zurück. Nur zur Info: Die Stadtverwaltung erhält

von den Abschleppkosten keine Gewinnbeteiligung. Parallel zu den Abschleppkosten erhalten Sie im Nachgang (meistens innerhalb von 2 Wochen) ein Verwarngeldangebot oder eine Anhörung im Bußgeldverfahren. Keine doppelte Bestrafung - da das Ordnungswidrigkeitenrecht nichts mit dem faktischen Abschleppvorgang zu tun hat.

 

Weitere Informationen:


Ordnungsbehörde der Stadt Bruchköbel oder Polizeiposten in Bruchköbel

Stadt Bruchköbel